AGB - SOLARCUBE UG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anbieter, Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Ihr Vertragspartner:
SOLARCUBE UG, Gerichtstr. 41-43, 15806 Zossen, Eingetragen im Handelsregister Potsdam
unter HRB 34005P, nachfolgend kurz „SOLARCUBE“ genannt.
2. Für alle geschäftlichen Beziehungen und Leistungen (inkl. Auskünften und Beratungen) im
Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung und der Montage von stromerzeugenden und
stromspeichernden Anlagen sowie des erforderlichen Zubehörs durch die SOLARCUBE an
bzw. bei dem jeweiligen Käufer (im Folgenden: „der Kunde“) gelten ausschließlich diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „die AGB“). Änderungen von und
Nebenabreden zu diesen AGB sind, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, nur
wirksam, wenn SOLARCUBE schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat. Der Einbeziehung
anderer AGB, auch in kaufmännischen Bestätigungsschreiben des Kunden oder eines Dritten,
wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragserklärungen, Vertragsinhalt, Verbraucherinformation

1. Die Präsentation von stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen sowie Angaben
zur Errichtung derselben auf der Webseite der SOLARCUBE, in Verkaufsprospekten oder in
anderer Art und Weise stellt kein verbindliches Verkaufsangebot dar. Es handelt sich um eine
unverbindliche Aufforderung an Kunden, ihrerseits in Form einer Bestellung ein verbindliches
Angebot zum Abschluss eines Vertrages zum Kauf und zur Errichtung mit SOLARCUBE (im
Folgenden auch: „die Bestellung“) abzugeben. Die Bestellung durch den Kunden erfolgt durch
die Übersendung der von dem Kunden gezeichneten Angebote an SOLARCUBE.
2. Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden per E-Mail und /oder Schriftlich bestätigt. Die
Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des verbindlichen Kaufangebots durch
SOLARCUBE dar.
3. Im Falle der Bestellung von stromerzeugenden Anlagen vereinbaren der Kunde und
SOLARCUBE nach der Bestellung einen Vor-Ort-Termin zur Begutachtung der örtlichen
Gegebenheiten.
4. Die verbindliche Annahme des Angebotes erfolgt durch eine Auftragsbestätigung.
SOLARCUBE kann das verbindliche Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages nur
innerhalb von 3 Wochen ab Zugang annehmen.
5. Erfolgt die verbindliche Annahme des Angebotes durch Lieferung ohne vorherige
Bestätigung, so kommt der Vertrag durch Erbringung der Leistung zu Stande. In diesem Fall
gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

§ 3 Termine, Lieferzeiten, Annahmeverzug

1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
2. Wird ein Liefertermin oder eine Lieferzeit von SOLARCUBE genannt oder eine solche
vereinbart, geschieht dies ausschließlich aus logistischen Gründen. Es handelt sich nur dann
um einen verbindlich vereinbarten Leistungszeitpunkt, wenn der Termin von SOLARCUBE
ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ mindestens in Textform bestätigt wird.
3. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferzeiten und Lieferterminen ist die rechtzeitige
Erfüllung der vom Kunden übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der
vereinbarten Zahlungen.
4. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt die Ware
ordnungsgemäß am vereinbarten Lieferort abgeliefert werden kann
5. Sofern und solange sich der Kunde mit einer Vertragspflicht ganz oder teilweise in Verzug
befindet oder seine Mitwirkungspflichten verletzt, ist SOLARCUBE berechtigt, die Leistungen
bis zur Beendigung des Verzugs oder der Vornahme der Mitwirkungshandlung auszusetzen.
6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und
des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. SOLARCUBE kann im Fall des
Annahmeverzuges nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

§ 4 Montage, Genehmigungen, Voraussetzungen des Gebäudes

1. SOLARCUBE errichtet die stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen bei dem
Kunden.
2. Der Kunde gestattet SOLARCUBE und von SOLARCUBE beauftragten Personen alle für die
Errichtung erforderlichen Arbeiten auf seinem Grundstück und in oder an seinem Gebäude
vorzunehmen, insbesondere
a. die Anbringung und Installation der stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen
unter Einschluss aller zwecks-dienlichen Maßnahmen
b. die Errichtung von Messeinrichtungen
c. die Verlegung von Anschlussleitungen
d. die Installation sonstiger Komponenten
3. Der Kunde gewährt SOLARCUBE und von SOLARCUBE beauftragten Personen
ungehinderten und unbeschränkten Zugang zu all seinen Räumen, Gebäudeteilen,
Dachflächen, technischen Anlagen und Leitungen, soweit dies für eine ordnungsgemäße
Lieferung und Errichtung der stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen erforderlich
ist.
4. Es obliegt allein dem Kunden, die Gebäude- und Dachfläche, an oder auf der die
stromerzeugende und/oder stromspeichernde Anlage angebracht wird, in Stand zu halten und
gegebenenfalls in Stand zu setzen, soweit dies für die Installation und den Betrieb der
stromerzeugenden und/oder stromspeichernden Anlage erforderlich ist. SOLARCUBE haftet
nicht für Mängel und Schäden an Dach und Gebäude, die durch eine fehlende Eignung von
Dach oder Gebäude für die Installation und den Betrieb der stromerzeugenden und/oder
stromspeichernden Anlage entstehen.
5. Die Beantragung und Beschaffung aller für die Errichtung und den Betrieb der
stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen nebst Nebeneinrichtungen sowie für den
Netzanschluss erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und sonstigen Bewilligungen
sowie die Wahrnehmung aller gegenüber dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur
vorzunehmenden Mitteilungen, insbesondere soweit diese Voraussetzung für die
Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung sind, obliegen ausschließlich dem Kunden,
sofern eine vollständige oder teilweise Übernahme dieser Aufgaben durch SOLARCUBE nicht
ausdrücklich in Schrift- oder in Textform im Sinne des § 126 ff. BGB vereinbart worden ist.

§ 5 Zahlungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

1. Die angegebenen Preise enthalten die deutsche Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und
sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen gegebenenfalls Versand- und Transportkosten.
2. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse oder zu den in der Auftragsbestätigung von
SOLARCUBE festgelegten Fälligkeitsterminen (gestaffelte Teilzahlungen).
3. Die Zahlung erfolgt wahlweise durch Überweisung des Kunden auf die in der
Auftragsbestätigung genannte Bankverbindung oder per Lastschrifteinzug. Im Fall von
gestaffelten Teilzahlungen erfolgt die Zahlung zu den in der Auftragsbestätigung festgelegten
Fälligkeitszeit-punkten in der dort festgelegten Höhe.
4. Die Lieferung erfolgt nach Eingang der Zahlung. Im Fall von gestaffelten Teilzahlungen
erfolgt die Lieferung nach Eingang der ersten Anzahlung.
5. Soweit eine Fälligkeit der Rechnung nicht vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen vom
Kunden spätestens 7 Kalendertage nach Rechnungseingang zu zahlen. Im Fall von
Überweisungen und Lastschriften ist für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen der Eingang auf
dem Konto von SOLARCUBE maßgeblich. Zahlungen per Wechsel, Scheck oder Nachnahme
sind nur zulässig, sofern dies im Einzelfall gesondert vereinbart wird.
6. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist SOLARCUBE berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung
auszuführen, soweit nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, aus denen auf eine
nicht nur unwesentliche Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden geschlossen werden
kann.
7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von SOLARCUBE anerkannt sind.
8. Zahlungsforderungen des Stromnetzbetreibers, insbesondere im Zusammenhang mit dem
Netzanschluss, der Inbetriebnahme, dem Betrieb oder der Abrechnung der Stromeinspeisung
bzw. des Strombezugs der stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen, trägt der
Kunde.

§ 6 Eigentum, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt

1. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der
stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen geht mit deren Übergabe auf den Kunden
über.
2. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises behält sich SOLARCUBE das
Eigentum an den stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen und ihren Bestandteilen
vor („Eigentumsvorbehalt“). Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu
behandeln, insbesondere anfallende Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten
durchführen zu lassen. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene
Kosten gegen Abhandenkommen (z.B. durch Diebstahl) und Beschädigung oder Zerstörung
durch unvorhergesehene Ereignisse (z.B. durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Brand,
Wasser, Sturm) ausreichend und zum Neuwert zu versichern.
3. Soweit die stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts mit einem Gebäude oder Grundstück fest verbunden oder auf einem
Grundstück eingebracht werden, so geschieht dies i.S.v. § 95 BGB lediglich zu einem
vorübergehenden Zweck; dieser endet mit Beendigung des Eigentumsvorbehalts.
4. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts an den stromerzeugenden und
stromspeichernden Anlagen oder Teilen hiervon ist die Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Übereignung oder Veräußerung an Dritte unzulässig. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder
sonstigen Verfügungen bzw. Eingriffen Dritter hat der Kunde auf das Vorbehaltseigentum der
SOLARCUBE an den stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen hinzuweisen und
SOLARCUBE unter Übergabe aller für einen Widerspruch erforderlichen Unterlagen
unverzüglich schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, etc.) zu benachrichtigen.
5. Übersteigt der Wert aller SOLARCUBE zustehenden Sicherungsrechte (Eigentumsvorbehalt
etc.) die Höhe der damit gesicherten Ansprüche, wird SOLARCUBE auf Verlangen des Kunden
Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.

§ 7 Gewährleistung

1. Jedwede Angaben von SOLARCUBE zum Gegenstand von Lieferungen und/oder
Leistungen (z.B. technische Daten, Toleranzen) sowie sämtliche im Rahmen des
Internetangebots der SOLARCUBE generierten Darstellungen (technische Zeichnungen,
Abbildungen von Bauteilen etc.) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern
beschreiben die Lieferungen und Leistungen lediglich.
2. Abweichungen von der im Kaufvertrag vereinbarten Beschaffenheit aufgrund rechtlicher
Vorschriften oder aufgrund besonderer Anforderungen des an dem vom Kunden gewünschten
Installationsort örtlich zuständigen Stromnetz-/Verteilnetzbetreibers stellen keinen Mangel dar.
Dies gilt ebenso für (a) Abweichungen, die im Hinblick auf die Gegebenheiten an dem vom
Kunden gewünschten Installationsort eine technische Verbesserung darstellen sowie für (b)
den Ersatz von Komponenten der stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen durch
gleichwertige Komponenten, soweit hierdurch die Verwendbarkeit zum vertraglich
vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.
3. Soweit durch SOLARCUBE oder auf Internetseiten von SOLARCUBE finanzielle
Berechnungen und/oder Prognosen, Berechnungen des Stromertrags von Photovoltaikanlagen
und/oder sonstige Ertragsberechnungen und/oder Berechnungen zur Stromeinsparung (im
Folgenden insgesamt: „PV-Kalkulationen“) angeboten oder erstellt werden, stellen diese
lediglich Beispielsberechnungen ohne Verbindlichkeit dar. SOLARCUBE übernimmt keine
Gewähr für die Richtigkeit der PV-Kalkulationen oder die Richtigkeit und Vollständigkeit der in
den PV-Kalkulationen enthaltenen Angaben. Die PV-Kalkulationen stellen ferner keine
Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages dar.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit
zunächst das Recht, von SOLARCUBE Nacherfüllung zu verlangen.
5. Darüber hinaus hat SOLARCUBE das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs
eine neuerliche Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen. Erst wenn
auch diese wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag
zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
6. Die stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen und ihre Komponenten unterliegen
einer technisch bedingten sowie einer natürlichen und altersbedingten Abnutzung, wodurch es
zu Leistungsverlusten kommen kann („Degradation“); die Degradation stellt keinen Mangel der
stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen dar und ist von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
7. Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden, wenn
die Anlage nicht bestimmungsgemäß betrieben wird bzw. wurde, insbesondere wenn
Veränderungen an den stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen oder ihren
Komponenten vorgenommen wurden oder der Kunde dies durch Dritte hat vornehmen lassen.
Zusätzlich und unabhängig von den Gewährleistungsansprüchen gegen SOLARCUBE
gewähren Hersteller von stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen in der Regel eine
Garantie gemäß Ihren jeweiligen Herstellerbedingungen („Herstellergarantien“). Eine Haftung
von SOLARCUBE für die Herstellergarantien und die sich daraus ergebenden Ansprüche ist
ausgeschlossen.
8. Etwaige Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden und sind nicht
übertragbar (§ 433 BGB).

§ 8 Haftung und Schadensersatz

1. Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Pflichtverletzungen sowie bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend machen. Ein Schadensersatzanspruch des
Kunden wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den
vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
2. Für sämtliche Ansprüche Fällen unbeschränkter Haftung eine Verjährungsfrist von einem
Jahr. Die abweichend geregelten Verjährungsfristen für Sachmängel bleiben von den
Regelungen dieser Ziffer 2 unberührt.
3. Sämtliche in diesen AGB niedergelegten Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Rücktritt vom Vertrag

1. Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Betreiber des Netzes
der allgemeinen Versorgung einen Anschluss der stromerzeugenden und/oder
stromspeichernden Anlagen an sein Netz über den Verknüpfungspunkt des Grundstücks
ablehnt.
2. SOLARCUBE ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn berechtige Zweifel daran
bestehen, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und in vollem Umfang
nachkommen wird.
3. Berechtigte Zweifel im Sinne der Ziffer 2 liegen insbesondere dann vor, wenn
a. der Kunde gegenüber einer Bank oder SOLARCUBE gegenüber unrichtigen oder
unvollständigen Angaben über Tatsachen gemacht hat, die seine Kreditwürdigkeit betreffen;
oder
b. der Kunde eine fällige Zahlung an SOLARCUBE nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem
jeweiligen Fälligkeitstermin geleistet hat.
4. Hat SOLARCUBE berechtigte Zweifel im Sinne der Ziffer 2, teilt SOLARCUBE dies dem
Kunden unverzüglich mit. Zahlt der Kunde daraufhin den vollen noch offenen Betrag binnen 7
Kalendertagen vorbehaltlos per Vorkasse, sind die berechtigten Zweifel widerlegt und
SOLARCUBE steht aus diesem Grund kein Rücktrittsrecht mehr zu.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nachfolgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede
natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Für das Widerrufsrecht gelten die Regelungen, die in der den AGBs nachfolgenden
Widerrufsbelehrung wiedergegeben sind. Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts trägt der
Kunde nach näherer Maßgabe des Inhalts der Widerrufsbelehrung die Kosten der
Rücksendung.
3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die
gemäß Ihren Spezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind.
4. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, sofern der Vertrag von beiden Seiten auf ihren
ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist bzw. wurde und mit der Leistung erst nach
ausdrücklicher Zustimmung des Kunden begonnen wurde, bevor der Kunde sein
Widerrufsrecht ausgeübt hat (§ 356 IV BGB).

§11 Verbraucherschlichtung – Information gem. § 36 VSBG

SOLARCUBE ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungs-verfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Schlichtungsverfahren, Online-Streitbeilegung

Verbraucher haben die Möglichkeit über ein Online-Streitbeilegungsverfahren der europäischen
Union gemäß der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in
Verbraucherangelegenheiten (sog. ADR-Richtlinie, ADR = Alternative Dispute Resolution) und
der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-
Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution) über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-
Plattform) kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem
Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die
Verfahren an der Verbraucherschlichtungs-stellen in der europäischen Union zu erhalten. Die
OS-Plattform kann unter folgenden Link aufgerufen werden:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Unsere E-Mail-Adresse dazu ist: info@keschsolar.de

§ 13 Datenschutz, Einwilligung

1. SOLARCUBE wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kunden die maßgeblichen
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), wahren.
2. Personenbezogene Daten des Kunden werden von SOLARCUBE erhoben, verarbeitet und
genutzt, wenn und soweit dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung
dieses Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten des Kunden erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt
oder der Kunde eingewilligt hat.
3. Dem Kunden ist bekannt, dass für die Begründung und die Durchführung dieses Vertrags
dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und
Bankverbindung erforderlich sind und stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser
Daten zu diesem Zweck zu.
4. SOLARCUBE ist berechtigt, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zum Zweck der
Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Kaufvertrags das
Risiko von Zahlungsausfällen auf Käuferseite zu prüfen. Insoweit werden
Wahrscheinlichkeitswerte für das künftige Verhalten des Kunden erhoben und verarbeitet. Zur
Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden auch Anschriftendaten des Kunden
verwendet. Für die Prüfung wird SOLARCUBE Leistungen von Auskunfteien, z.B. der SCHUFA
Holding AG (Wiesbaden), oder anderer Dritter in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck
Daten des Kunden an diese übermitteln bzw. bei diesen anfragen.
5. SOLARCUBE ist berechtigt, die Daten des Kunden an Dritte zu übermitteln, wenn und
soweit dies zur Durchführung dieses Vertrags (z.B. für Rechnungsstellung oder
Kundenbetreuung) erforderlich ist. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass SOLARCUBE
diese Daten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zum Zwecke der
Forderungsdurchsetzung an Dritte (z.B. Inkassobüros) weiterleitet.
6. SOLARCUBE wird dem Kunden unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen
unentgeltlich Auskunft über die den Kunden betreffenden, gespeicherten personenbezogenen
Daten erteilen. Der Kunde hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die
Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten zu verlangen.

§ 14 Allgemeine Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt.
2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
3. Die Absätze (1) und (2) gelten entsprechend, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
4. SOLARCUBE schuldet nicht die Klärung steuerlicher und rechtlicher Fragen.
5. SOLARCUBE ist berechtigt, die dem Kunden geschuldeten Lieferungen und Leistungen
ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nachfolgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede
natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen
benannter Dritter, der nicht der Beförderer der Waren ist, die letzte Ware in Besitz genommen
haben.
Beinhaltet der Vertrag nicht den Kauf einer beweglichen Sache (z.B. Photovoltaikanlage) durch
Sie, beginnt die Widerrufsfrist bereits mit Vertragsschluss.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie unter:

SOLARCUBE UG
Gerichtstr. 41- 43
15806 Zossen
E-Mail: info@solar-cube.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einer E-Mail, eines Telefax oder eines mit der Post
versandten Briefs) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können
dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben
ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei
der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (SOLARCUBE,
Gerichtstr. 41-43, 15806 Zossen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,
wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die
unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden
können, betragen diese 250 EUR. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur
aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften
und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Abschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt
sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den
Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Verbrauchers zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach
der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
Ende der Widerrufsbelehrung


SOLARCUBE UG
Auf der Steinkaut 2
65558 Heistenbach
Solarcube UG
Gerichtstr. 41-43
15806 Zossen

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